Rechtsprechung
LG Köln, 22.04.2010 - 2 O 622/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Verjährung von Forderungen aus unerlaubter Handlung ist bei erfolgtem Schuldanerkenntnis durch Schuldner i.R.e. Insolvenzverfahrens irrelevant; Relevanz der Verjährung von ursprünglichen Forderungen aus unerlaubter Handlung bei erfolgtem Schuldanerkenntnis durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.04.2010 - 2 O 622/09
- OLG Köln, 13.01.2011 - 7 U 86/10
- BGH, 07.07.2011 - IX ZA 11/11
- BGH, 17.11.2011 - IX ZR 113/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06
Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung
Auszug aus LG Köln, 22.04.2010 - 2 O 622/09
Zwar kann der Kläger grundsätzlich mit der Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO den Einwand geltend machen, aus dem in Rede stehenden Auszug der Forderungseintragung in die Insolvenztabelle könne gegen ihn nicht mehr vollstreckt werden, da ihm Restschuldbefreiung erteilt worden sei (vgl. BGH DZWIR 2009, 73 f.).
- OLG Köln, 13.01.2011 - 7 U 86/10
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung in …
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.04.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 622/09 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Eintragung der Forderungen des Herrn S. W. in die Insolvenztabelle des beim Amtsgericht Köln - Insolvenzgericht - anhängig gewesenen Insolvenzverfahrens - 75 IK 72/99 - unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.04.2010 - 2 O 622/09 - in Höhe eines Betrages von 25.000,00 EUR für unzulässig zu erklären.